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UID bei Sendungen in die Schweiz erforderlich

by mbesteglitz-admin on März 10, 2016 No comments

Dass der Versender die UID Nummer angeben muss, ist zwar schon seit 2010 erforderlich, aber nun läuft die Übergangszeit der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft ab.

Dies ist derzeit Pflicht bei DPD. Bei unseren anderen Versandpartnern wie UPS und TNT ist die Angabe der UID nicht zwingend notwendig.

Wir empfehlen dennoch die UID Nummer sichtbar zu vermerken bzw. im Online-Tool & Versandsoftware anzugeben, um eine reibungslose Zollabwicklung für Sendungen in die Schweiz zu gewährleisten.

Die Pflicht gilt nur bei Sendungen an Geschäftskunden und nicht für Privatkunden.

Sollten Sie die UID-Nr. des Empfängers nicht kennen, finden Sie die notwendigen Infos und den direkten Link auf das Schweizer UID-Register unter www.uid.ch bzw. unter www.uid.admin.ch.

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